Ich staune immer wieder, wie es möglich ist, das gestandene Juristen das Grundgesetz nicht kennen. Ist aber so. So geschehen gerade in der Drucksache Nr. 798/1/07 (PDF) des Bundesrates. Dort empfiehlt der Rechtsausschuss, besetzt mit hochkarätigen Juristen, dem Bundesrat, darauf einzuwirken, dass das Telekommunikationsgesetz dahin gehend geändert wird, dass auch private Anfragen (also ohne begründeten Verdacht und ohne Richter-Entscheid) auf die mit der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten beantwortet werden sollen, wenn (vermutlich) Urheber-Rechte verletzt worden sein könnten. Die Rechteinhaber der Industrie habens gewollt begrüßt.
Das heißt: Wenn die Industrie glaubt, ihre Rechte wären verletzt worden, dann brauchen sie nicht mehr die Gerichte anrufen und müssen dort beweisen, dass ihre Annahme richtig ist, sondern die Provider müssen auf Anfrage die Daten rausrücken, mit denen erst ein Gerichtsverfahren begründet werden kann. Alle Rechte für die Industrie und keine für den Verbraucher. Wie schrieb doch der Fontblog so schön? Ich glaube, ich lebe im falschen Land.
Weiteres beim Spreeblick und bei Golem.


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1 Kommentar:
Das passt hier wohl rein:
http://eckpfeiler.net/panopticom/swf/index.htm